Steuerbescheide für Rentner ab jetzt "vorläufig"
Der Fiskus ergänzt seit September die Steuerbescheide für Rentner. Das Finanzamt stattet die Bescheide mit einem sogenannten „Vorläufigkeitsvermerk“ aus. Dieser bezieht sich auf die Rentenbesteuerung. Ruheständler, die der Auffassung sind, sie seien doppelt besteuert worden, müssen nun keinen Einspruch mehr einlegen. Allein bis Ende April waren bei der Finanzverwaltung 142.000 Einsprüche eingegangen.
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Hier einige Informationen für Selbständige und Unternehmer ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
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Am 26.03.2020 hat der Europäische Gerichtshof im Urteil C-66/19 überraschend zugunsten der Verbraucher entschieden.
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